Vereinssatzung

Zum Download im PDF Format (Stand: Januar 2003)

 

§ 1 Name und Sitz

  1. Der Verein trägt den Namen Förderverein der Postgraduierten des Instituts für Regionalwissenschaft (IfR) e.V.
  2. Der Sitz des Vereins ist Karlsruhe.

 

§ 2 Zweck

Der Vereinszweck ist:

  1. Förderung des wissenschaftlichen Gedankenaustauschs zu allen Themen der Regionalwissenschaft unter den Vereinsmitgliedern und anderen interessierten Personen und Vereinigungen.
  2. Erhalt und Ausbau des interdisziplinären regionalwissenschaftlichen Aufbaustudiengangs Regionalwissenschaft/Regionalplanung mit seiner internationalen und überfachlichen Ausrichtung.
  3. Unterstützung der Postgraduierten, Lehrenden und Ehemaligen des Instituts für Regionalwissenschaft bei der Fort- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Regionalwissenschaft.

Dieser Zweck soll insbesondere erreicht werden durch Förderung des Kontakts unter den Ehemaligen, Postgraduierten und Lehrenden und die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung mit und für Ehemalige, Postgraduierte und Lehrende des Instituts für Regionalwissenschaft und andere Interessierte.

 

§ 3 Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein verfolgt im Rahmen seiner Aufgaben nach dieser Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, insbesondere im Sinne der §§ 51 ff der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Die Mittel des Vereins dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden. Die Ämter sind Ehrenämter; die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins und haben keinen Anteil am Vereinsvermögen.
  3. Der Verein darf niemanden durch Zuwendungen, die nicht im Interesse seines Zweckes liegen, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

 

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft können natürliche und juristische Personen erwerben. Natürliche Personen sollen Ehemalige, Postgraduierte und Angehörige des Instituts für Regionalwissenschaft der Universität Karlsruhe oder auf andere Weise dem Institut für Regionalwissenschaft nahestehende Personen sein. Ehrenmitgliedschaften sind möglich, sofern sie den Vereinszielen förderlich sind. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung beantragt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Verein steht auch anderen Interessierten offen, die seine Zwecke fördern wollen.

 

§ 5 Beiträge

Es besteht Beitragspflicht.

  1. Über die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Ehrenmitglieder und in Ausnahmefällen andere Mitglieder können von der Beitragspflicht ganz oder teilweise freigestellt werden.
  2. Außer den Beiträgen können Spenden an den Verein geleistet werden, über deren Verwendung der Spender auch nähere Bestimmung treffen kann.

 

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluß oder Tod. Der Austritt ist nur schriftlich zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres möglich und mindestens vier Wochen im voraus anzukündigen. Über den Ausschluß eines Mitglieds im Falle des Verstoßes gegen die Ziele und die Satzung oder von Beitragrückstand entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.

 

§ 7 Organe des Vereins

Vereinsorgane sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

 

§ 8 Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlungen werden mindestens einmal jährlich durch den Vorstand einberufen. Die Einberufung wird allen Mitgliedern mindestens 30 Tage zuvor, rechnend vom Tag der Absendung der Einladungen, schriftlich bekanntgegeben unter Mitteilung von Tagungsort und -zeit sowie Bekanntgabe der Tagesordnung. Auf Verlangen von mindestens einem Viertel der Mitglieder muß der Vorstand eine Mitgliederversammlung einberufen. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder getroffen. Eine Änderung der Satzung erfordert eine 2/3-Mehrheit der Anwesenden. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren und vom Versammlungsleiter gegenzuzeichnen.

 

§ 9 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf 3 Jahre gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Bestellung eines neuen Vorstandes im Amt. Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch Satzung der Mitgliederversammlung übertragen sind. Der Vorstand kann einen Beirat zu seiner Beratung berufen.

 

§ 10 Geschäftsführung

Auf Vorschlag des Vorstands kann die Mitgliederversammlung eine oder mehrere Personen zu Geschäftsführern des Vereins berufen. Zu den Aufgaben der Geschäftsführung gehört die Erledigung aller regelmäßig im Zusammenhang mit der Verfolgung des Vereinszwecks anfallenden Tätigkeiten. Der Umfang der Befugnisse der Geschäftsführer ist schriftlich festzulegen. Die Geschäftsführer berichten dem Vorstand und sind an dessen Weisungen gebunden.

 

§ 11 Vertretung und Verwaltung des Vereins

Zur Vertretung des Vereins nach außen sind der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Schatzmeister jeweils allein berechtigt. Alle grundsätzlichen Angelegenheiten und Entscheidungen unterliegen der Beschlußfassung einer Mitgliederversammlung. Zu Beginn eines Kalenderjahres bestimmt die Mitgliederversammlung einen Rechnungsprüfer, der die Finanzverwaltung des Vereins im vergangenen Jahr prüft und auf der Mitgliederversammlung Bericht erstattet.

 

§ 12 Auflösung des Vereins

Im Falle der Auflösung des Vereines oder bei Wegfall des gemeinnützigen Zweckes fällt das Vereinsvermögen an die Fachschaft der Postgraduierten des Instituts für Regionalwissenschaft oder an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft des öffentlichen Rechts zwecks Verwendung für die Förderung der Postgraduierten. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von neun Zehnteln der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.

Diese Satzung wurde am 25.09.2002 von nachstehend unterzeichneten Gründungsmitgliedern angenommen.

gez.

Angela Bernhardt – Dieter Gust – Oliver Heisel – Ute Kinn –

Elizabeth Loehnert-Baldermann – Sylvia Stieler – Rainer Volman – Peter Wasel

Der in der Satzung vom 30.11.2001/25.09.2002 bezeichnete Verein wurde am 09.01.2003 in das Vereinsregister Nr. 2969 des Amtsgerichts Karlsruhe - Registergericht - eingetragen.